Steuerliche Anreize zum Kauf von Elektroautos

Die Bundesregierung will mehr Elektroautos auf Deutschlands Straßen sehen und weitet darum die steuerlichen Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität aus. Das Bundeskabinett hat darum nun einen Gesetzentwurf zur stärkeren steuerlichen Förderung der Elektromobilität beschlossen.

Wer ein elektrisches Lieferfahrzeug anschafft, kann in Zukunft mit einer Sonderabschreibung von 50 Prozent im Jahr der Anschaffung rechnen – zusätzlich zur regulären Abschreibung. Die Regelung wird von 2020 bis Ende 2030 befristet.

Bei der Besteuerung von Firmenwagen wurde die Bemessungsgrundlage für die private Nutzung eines betrieblichen Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs bereits seit Anfang 2019 halbiert. Diese Vergünstigung sollte zunächst nur bis Ende 2021 gelten, wird nun aber bis Ende 2030 verlängert.

Die Geltung bereits bestehender Steuervorteile für Ladevorrichtungen von Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugen im Betrieb des Arbeitgebers wurden ebenfalls bis 2030 verlängert. Auch für Jobtickets und Firmenfahrräder gibt es weitere Steuererleichterungen. Das Gesetz selbst soll bis zum Jahresende verabschiedet werden.

Haben Sie Fragen zur steuerlichen Behandlung von Firmenfahrzeugen? Adam Maxelon, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater in Düsseldorf berät Sie gern. Rufen Sie einfach an und vereinbaren Sie einen Termin. Telefon: 0211 41669340.